Die Rezept-Anforderung für Stammpatienten über Telefon / Fax / Email oder Formular unterliegt 2 Voraussetzungen: Die E-Card muss zumindest einmal im Quartal gesteckt werden und es muss eine Dauer- bzw. Folge- Medikamentierung vorliegen. Alle Rezepte werden von Fr. Dr. Arnsteiner-Broschek persönlich bearbeitet und unterfertigt Es besteht kein rechtlicher Anspruch aus dem übermitteln der Anforderung ein Rezept abzuleiten!